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Warum überhaupt empfehlen?
• • • • • (bewertet mit 5 von 5 Punkten)
An sich gesehen könnte man zu diesem nackten Gesetzestext gar keine Rezension schreiben! Oder würde etwa jemand auf die Idee kommen das örtliche Telefonbuch zu rezensieren. Einzig und allein vom Bundeanzeiger unterscheidet sich dieser Gesetzestext nur durch die immer wiederkehrenden Einleitungen, die irgendein ganz wichtiger wer-schreibt-der-bleibt Oberjurist verfasst hat....schön und gut, aber Hand aufs Herz, wer hat sich die schon mal durchgelesen?? Es ist einfach nur der nackte Gesetzestext mitsamt (auszugsweisen)Nebenstrafgesetzen und den wichtigsten Dingen aus der StPO. Zudem ist der dtv/Beck Text günstig, handlich und kompakt. Auch zum reinschreiben ist er aufgrund des geringen Preises nicht zu schade, ein besonderer Vorteil für diejenigen, die den heiligen Schünfelder nur mit Latexhandschuhen umblättern! Gut, soll ich hier jetzt eine Kauempfehlung ablassen? Ich meine genauso erübrigt es sich, zu empfehlen die gelben Seiten zu besitzen! Wer's braucht, der braucht's und der kauft's!
Eine Rezension von Felix Regge "Leser" > BRD
vom 7. November 2002 |
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